1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Gesamtentscheid der Gemeinde Wohlen vom 6. Dezember 2017 wird aufgehoben. Dem Baugesuch vom 26. Juli 2017 wird der Bauabschlag erteilt. 2. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten von Fr. 1'400.– werden der Beschwerdegegnerschaft zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdegegnerin und der Beschwerdegegner haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.