Es ist zwar denkbar, dass eine Innenaufstellung teurer und aufwändiger zu realisieren ist als die von der Beschwerdegegnerschaft geplante Aussenaufstellung. Ferner würde den Bewohnern der Liegenschaft selbstverständlich mehr Platz verbleiben, wenn die Wärmepumpe nicht im Gebäudeinnern, sondern aussen aufgestellt werden könnte. Rein finanzielle Interessen sowie der Wunsch nach einer Ideallösung rechtfertigen aber noch keine Ausnahmebewilligung (E. 2b). Dass die bei einer Innenaufstellung zu erwartenden 13 Vgl. Protokoll des Augenscheins vom 17. Mai 2018, S. 11, Votum der beco-Vertreterin.