Zudem ist weder ersichtlich noch wird von der Beschwerdegegnerschaft geltend gemacht, dass die Alternative unzumutbar wäre. Die Beschwerdegegnerschaft führt lediglich aus, dass eine Innenaufstellung mit enormen Installationsanpassungen im Heizungsraum bzw. in der Waschküche verbunden wäre und zu weniger Platz für die Bewohner der Liegenschaft führen würde; konkretere Ausführungen macht die Beschwerdegegnerschaft jedoch nicht. Es ist zwar denkbar, dass eine Innenaufstellung teurer und aufwändiger zu realisieren ist als die von der Beschwerdegegnerschaft geplante Aussenaufstellung.