f) Nach dem Gesagten ist die Installation einer Luft/Wasser-Wärmepumpe im Heizungsraum bzw. in der Waschküche der Liegenschaft G.________ zwar mit gewissen Schwierigkeiten verbunden, technisch und betrieblich ist eine solche jedoch durchaus möglich. Insbesondere das Vorhandensein von bloss einer Aussenwand im Technikraum stellt kein Hindernis für eine Innenaufstellung dar. Es besteht mit anderen Worten eine Alternative zu der von der Beschwerdegegnerschaft beabsichtigten Lösung. Zudem ist weder ersichtlich noch wird von der Beschwerdegegnerschaft geltend gemacht, dass die Alternative unzumutbar wäre.