So führte die Vertreterin des beco anlässlich des Augenscheins zwar aus, dass die Rohre, welche von den Ansaug- und Abluftöffnungen zur Wärmepumpe führen würden, nur eingeschränkt mit einer Schalldämmung versehen werden könnten. Für die Nachbarn seien die zu erwartenden Lärmimmissionen bei einer innenaufgestellten Wärmepumpe jedoch in etwa vergleichbar mit denjenigen, die bei der von der Beschwerdegegnerschaft geplanten Aussenaufstellung entstehen würden bzw. sogar eher leiser.13