Andererseits ist es notorisch, dass heute Luft/Wasser-Wärmepumpen auf dem Markt sind, die auch bei engen Platzverhältnissen im Gebäudeinnern aufgestellt werden können. So bewirbt beispielsweise die STIEBEL ELTRON GmbH & Co. KG, von der das von der Beschwerdegegnerschaft geplante Wärmepumpenmodell stammt, auf ihrer Webseite, dass die von ihr ausschliesslich für die Innenaufstellung konzipierten Wärmepumpenmodelle, aufgrund ihrer kompakten Bauweise und hochwertigen Schallisolierung, problemlos auch in Abstellräumen untergebracht werden könnten bzw. in fast jedem Keller Platz hätten.12 Im Übrigen ist darauf hinzuweisen,