der Vorinstanz bestritten. Die Beschwerdegegnerschaft bringt in diesem Zusammenhang lediglich vor, dass bei einer im Heizungsraum bzw. in der Waschküche aufgestellten Luft/Wasser-Wärmepumpe keine feuchte Wäsche mehr im betreffenden Raum aufgehängt werden könnte, da Wärmepumpen nicht gut auf Feuchtigkeit reagieren und bei einem allfälligen Defekt des Geräts allenfalls die Garantieleistungen verweigert würden. Die Installation einer Luft/Wasser-Wärmepumpe im Heizungsraum bzw. in der Waschküche würde zudem dazu führen, dass in eben diesem Raum der Waschturm keinen Platz mehr hätte. Eine innenaufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe sei schliesslich lauter als aussenaufgestellte Modelle.