e) Die Einschätzung der Vertreterin des AUE betreffend die Möglichkeit der Innenaufstellung einer Luft/Wasser-Wärmepumpe im Heizungsraum bzw. in der Waschküche der Liegenschaft G.________ ist nachvollziehbar und überzeugend. Es ist kein Grund ersichtlich, weshalb dieser nicht gefolgt werden sollte. Einerseits handelt es sich bei der Vertreterin des AUE um eine ausgewiesene Fachperson für Heizungsfragen. Andererseits wird deren Einschätzung weder von der Beschwerdegegnerschaft noch von 7 Vgl. Protokoll des Augenscheins vom 17. Mai 2018, S. 12, zweites Votum der AUE-Vertreterin.