Gemäss Planunterlagen verfügt das Gebäude der Beschwerdegegnerschaft neben dem genannten Heizungsraum bzw. der Waschküche sodann über keinen anderen Raum, der die Installation einer Heizung zulassen würde. Als Alternative zur bestehenden Elektroheizung kommt folglich nur eine Luft/Wasser- Wärmepumpe in Frage. Dies hat auch die am Augenschein anwesende Vertreterin des AUE bestätigt.7 Gleichzeitig kommt diese jedoch zum Schluss, dass die Platzverhältnisse im Heizungsraum bzw. in der Waschküche grundsätzlich ausreichen würden, um darin eine Luft/Wasser-Wärmepumpe zu installieren. Dies sei zwar mit gewissen Schwierigkeiten verbunden.