d) Die Liegenschaft G.________ ist, wie die Beschwerdegegnerschaft richtig ausführt, nicht unterkellert. Vielmehr befindet sich unmittelbar unter dem Gebäude die zur Wohnsiedlung gehörende Einstellhalle. Eine Heizungsanlage mit Erdwärmesonde könnte die Beschwerdegegnerschaft – wie auch alle anderen Heizsysteme, die eine Beanspruchung von Gemeinschaftsräumen voraussetzen – folglich nicht alleine, sondern 6 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 26–27 N. 4 f. mit Hinweisen. RA Nr. 110/2018/1 6