c) In ihrem Ausnahmegesuch vom 6. September 2017 führt die Beschwerdegegnerschaft zusammengefasst aus, die bestehende Elektroheizung könne nur durch eine aussen, an der Südostfassade aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe ersetzt werden. Denn eine im Gebäudeinnern aufgestellte Wärmepumpe sei aufgrund der Raumgestaltung nicht möglich. So weise der Heizungsraum bzw. die Waschküche nur eine Aussenwand auf; die erforderliche, separate Zu- und Abluftleitung von bzw. nach draussen sei folglich nicht möglich. Eine innenaufgestellte Wärmepumpe würde zudem zur erhöhten Lärmimmissionen in den angrenzenden Wohnräumen führen.