a) Die Beschwerdegegnerschaft beabsichtigt, die bestehende, im Innern ihrer Liegenschaft befindliche Elektroheizung durch eine aussen an der Südostfassade aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe zu ersetzen. Das Baugrundstück befindet sich inmitten einer Wohnsiedlung und grenzt, mit Ausnahme der Nordwestseite, an die Parzelle Nr. H.________. Hierbei handelt es sich um eine «Allgemeinparzelle» mit Fussweg und Spielplatz, an welcher insbesondere auch die Beschwerdeführenden und die Beschwerdegegnerschaft Miteigentum haben.