3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet,1 führte den Schriftenwechsel durch, edierte die Vorakten und holte weitere Planunterlagen bei der Beschwerdegegnerschaft ein. Zudem führte es im Beisein der Verfahrensbeteiligten und je einer Vertretung des Amts für Umweltkoordination und Energie des Kantons Bern (AUE) sowie des Amts für Berner Wirtschaft (beco), Immissionsschutz, einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, sich zum Protokoll des Augenscheins zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen.