2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 3. Januar 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 6. Dezember 2017 und die Erteilung des Bauabschlags. Die Beschwerdeführenden machen insbesondere geltend, die Voraussetzungen zur Erteilung einer Ausnahmebewilligung seien vorliegend nicht erfüllt.