«F.________», die der Empfindlichkeitsstufe II zugeordnet ist. Die von der Beschwerdegegnerschaft geplante Wärmepumpe soll aussen an der Südostfassade der Liegenschaft G.________ aufgestellt werden und würde den Grenzabstand gegenüber der Parzelle Nr. H.________ unterschreiten; die Beschwerdegegnerschaft hat deshalb ein entsprechendes Ausnahmegesuch gestellt. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 6. Dezember 2017 erteilte die Gemeinde die Bau- und Ausnahmebewilligung für das Bauvorhaben.