ENTSCHEID DER BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION RA Nr. 110/2018/1 Bern, 9. Juli 2018 in der Beschwerdesache zwischen A.________, Beschwerdeführende 1 - 4 alle vertreten durch Herrn Rechtsanwalt B.________ und C.________ Beschwerdegegner 1 D.________ Beschwerdegegnerin 2 sowie Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Wohlen, Departement Bau und Planung, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Wohlen vom 6. Dezember 2017 (Baugesuch Nr. 60/17; Luft/Wasser-Wärmepumpe mit Kombispeicher) I. Sachverhalt