Für die Beurteilung der maximal überbauten Fläche, des Grenzabstands und die Ausnahmebewilligung betreffend Strassenabstand waren keine weiteren Beweismassnahmen erforderlich. Die in diesem Zusammenhang gestellten Beweisanträge (Fachbericht zur Verkehrssicherheit, Bericht der OLK25, Augenschein) werden abgewiesen. 7. Kosten