Auf dieser Ansicht ist das gewachsene Terrain im fraglichen Bereich nicht mehr eingezeichnet. Da der Terrainverlauf im Bereich der Einstellhallenbaute von Westen gegen Nordosten etwa auf gleicher Höhe bleibt, kann davon ausgegangen werden, dass die Einstellhallenbaute das gewachsene Terrain dort etwa im gleichen Umfang überragt wie bei der Hausfassade. Wie es sich genau verhält, braucht nicht weiter geklärt zu werden, da eine unterirdische Baute das gewachsene Terrain an keiner Stelle um mehr als 1,20 m überragen darf. Vorliegend überragt die Einstellhalle das gewachsene Terrain an mehreren Stellen um bis zu ca. 2,50 m und stellt daher keine unterirdische Baute im Sinne von Art.