Beim Bauvorhaben sind im 1. Obergeschoss Balkone vorgesehen, die auf den drei besonnten Seiten durchgehend um das Gebäude laufen. Es ist nicht ersichtlich, inwiefern derart grosszügige Balkone im Interesse des Ortsbilds geboten sein sollten, zumal Art. 26 GBR ausdrücklich verlangt, dass Balkone dem bestehenden Ortsbild entsprechend zurückhaltend zu planen sind.20 Angesichts der unproblematischen Bebaubarkeit der Parzelle Nr. K.________ sind auch anders gestaltete Bauprojekte denkbar.