dürfte, dass ohne die Ausnahme keine architektonisch befriedigende Variante erreicht werden kann.19 Vorliegend haben nicht Empfehlungen einer ästhetischen Fachbehörde dazu geführt, dass das Bauvorhaben in dieser Form und mit diesen Abmessungen gestaltet wurde. Eine entsprechende Empfehlung würde im Übrigen nicht automatisch eine Ausnahmebewilligung rechtfertigen. Auch in diesem Fall wäre zu überprüfen, ob eine ästhetisch befriedigende Lösung tatsächlich nur mit einer Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Strassenabstands erreicht werden kann. Beim Bauvorhaben sind im 1. Obergeschoss Balkone vorgesehen, die auf den drei besonnten Seiten durchgehend um das Gebäude laufen.