und K.________ verläuft, ist sie als Basiserschliessung eingestuft.14 Im weiteren Verlauf gegen Südosten (Bahnhofplatz) stellt die N.________strasse eine Detailerschliessungsstrasse dar. Die von der Vorinstanz beurteilte Unterschreitung des Strassenabstands durch Vordächer und Balkone besteht beim nordwestlichen Teil des Gebäudes, d.h. beim Strassenabschnitt, der als Basiserschliessung eingestuft ist. In diesem Abschnitt muss ein Strassenabstand 13 Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11)