Angesichts der örtlichen Gegebenheiten seien besondere Verhältnisse gegeben. Öffentliche oder private Interessen stünden der Erteilung der Ausnahmebewilligung nicht entgegen. Der Fachbereich Infrastruktur habe das Ausnahmegesuch beurteilt und keine verkehrstechnische Hindernisse festgestellt. Die Balkone und Vordächer beeinträchtigten die Verkehrsübersicht nicht. Die Gemeinde beabsichtige nicht, die Strasse zu erweitern. Auch eine eventuelle Umgestaltung des Bahnhofsplatzes im Zuge der Erschliessung des Projekts "R.________" würde durch das vorliegende Vorhaben nicht betroffen.