bewilligungsfähig. Damit erübrigt es sich, die Rügen betreffend Ausnahmebewilligung für das Flachdach zu beurteilen. h) Die überbaute Fläche von 300 m2 wird auch durch das bestehende Postgebäude überschritten; gemäss den Angaben im GRUDIS11 weist dieses eine Gesamtfläche von 474 m2 auf. Sofern die Gemeinde an diesem Standort (wiederum) eine durchgehende Ladenzone befürwortet (vgl. angefochtener Entscheid, Erwägung 9), wäre eine planungsrechtliche Änderung erforderlich. 4. Ausnahme für das Unterschreiten des Strassenabstands