Der sogenannte "Verbindungsbau" könnte daher nicht ohne weiteres entfernt werden. Im Gegenteil hätte dies erhebliche bauliche und konstruktive Veränderungen beim Ladenbereich des östlichen Gebäudeteils zur Folge, zumal auch eine Aussenmauer gegen Westen erstellt werden müsste. Zum andern würden in diesem Fall das WC und Büro entfallen, die sich im Bereich des "Verbindungsbaus" befinden. Hinzu käme der bauliche Anpassungsbedarf bei den Chaletaufbauten, wenn deren Terrassen wegfallen würden. Der "Verbindungsbau" steht ganz im Dienst der gewerblichen Nutzung des Erdgeschosses und der Wohnnutzung im Obergeschoss: