d) Auf dem Situationsplan ist die Gesamtfläche des Neubaus mit 552,46 m2 angegeben. Diese Fläche umfasst richtigerweise auch den streitigen "Verbindungsbau", da er eine gewerbliche Nutzung enthält und deshalb kein unbewohnter Anbau ist. Aus der senkrechten Projektion erscheint das Bauvorhaben als langes Gebäude mit einheitlicher Breite. Im Grunde ist damit schon klar, dass das Bauvorhaben als einheitliches Gebäude zu betrachten ist. Die fehlende Unterordnung des "Verbindungsbaus" zeigt sich aber auch an weiteren Merkmalen.