Die Gemeinde reichte am 21. März 2018 die Baubewilligungen (von 1954 bis 1982) für das bestehende Postgebäude ein. Mit Zustellung des Begleitschreibens der Gemeinde zeigte das Rechtsamt den Parteien diesen Akteneingang an. Das Rechtsamt holte noch fehlende Vorakten ein und gab den Beteiligten Gelegenheit, eine Stellungnahme und Schlussbemerkungen einzureichen. Die Beschwerdeführenden 1-3 sowie der Beschwerdeführer 4 machten davon mit Eingaben vom 18. Juni 2018 Gebrauch und hielten je an ihren Rechtsbegehren fest. Der Beschwerdeführer 5 bestätigte mit Stellungnahme vom 19. Juni 2018 seine Rechtsbegehren.