3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, vereinigte die Verfahren unter der RA Nr. 110/2018/19. Es holte die Vorakten ein, edierte sämtliche Baubewilligungsakten des bestehenden Postgebäudes und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde Saanen schliesst mit Stellungnahme vom 12. März 2018 auf Abweisung der Beschwerden. Mit Beschwerdeantworten vom 12. März 2018 und 15. März 2018 beantragen die Beschwerdegegnerinnen, die Beschwerden seien abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei.