2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden 1 bis 3 am 2. Februar 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Bauentscheides vom 22. Dezember 2017 und Erteilung des Bauabschlags. Eventualiter sei die Baubewilligung aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Am 1. Februar 2018 reichte der Beschwerdeführer 4 Beschwerde bei der BVE ein. Er beantragt, der angefochtene Bauentscheid sei aufzuheben und dem Bauvorhaben sei der RA Nr. 110/2018/19 3