1. Die Beschwerdegegnerinnen planen den Ersatz der bestehenden Poststelle durch einen Neubau. Das im Jahr 2014 eingereichte Baugesuch ist inzwischen abgeschrieben. Am 4. Januar 2016 reichten sie bei der Gemeinde Saanen ein neues Baugesuch ein (datiert vom 4. Januar 2016). Im Erdgeschoss sind eine Poststelle und ein Ladengeschäft geplant, darüber sollen zwei getrennte Chaletbauten mit Wohnungen errichtet werden. Die Parzellen Saanen Grundbuchblatt Nr. K.________ und L.________ liegen in der Dorfkernzone DK 9 und im Ortsbildgestaltungsbereich Gstaad. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprachen.