d) Über die Kosten des bisherigen Baubewilligungsverfahrens hat die Gemeinde zusammen mit den Kosten für die Fortsetzung des Baubewilligungsverfahrens im neuen Bauentscheid zu entscheiden. III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird insoweit gutgeheissen, als der Bauentscheid der Gemeinde Bern vom 27. Dezember 2017 aufgehoben und die Sache im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen wird.