Die Gemeinde Bern ist gemäss ihrer Stellungnahme an die BVE der Ansicht, dass bei der Prüfung der Verhältnismässigkeit im engeren Sinne nicht die Kosten für die Totalsanierung interessierten, sondern nur die Kosten für die Beseitigung der Gefährdung.27 Gemäss dem Willen des Gesetzgebers ist der bestehende Wohnraum in der Gemeinde Bern zu erhalten. Auch im konkreten Fall geht es darum, den ehemals bestehenden Wohnraum in der Liegenschaft wiederherzustellen und die als Archivräume genutzten Wohnungen wieder nutz- bzw. vermietbar zu machen. Dieser "Aufwand" gemäss Art. 16a Abs. 4 Bst.