g) Was die Auslegung und Konkretisierung des "angemessenen Aufwands" betrifft, so ergeben sich aus Wortlaut und Materialien keine Hinweise. Die Gemeinde Bern ist gemäss ihrer Stellungnahme an die BVE der Ansicht, dass bei der Prüfung der Verhältnismässigkeit im engeren Sinne nicht die Kosten für die Totalsanierung interessierten, sondern nur die Kosten für die Beseitigung der Gefährdung.27 Gemäss dem Willen des Gesetzgebers ist der bestehende Wohnraum in der Gemeinde Bern zu erhalten.