__ Nr. F.________ rechtmässig umgenutzt worden sei, könne vorliegend nicht von einem "Schutz von Wohnraum" gesprochen werden. Falls wider Erwarten Art. 16a BO zur Anwendung gelange, so bestehe ein überwiegendes öffentliches Interesse am Abbruch im Sinne von Art. 16a Abs. 4 Bst. b BO. Dies insbesondere mit Blick auf die Sicherheit und die Gesundheit der Besetzer und deren Besucher sowie auch für die Gäste des Restaurants (vgl. Art. 16a Abs. 4 Bst. b BO).