Wohnungsmangel zu beschränken.14 Zum Zeitpunkt der Aufhebung des Erlasses per Ende 2011 war ihm einzig die Gemeinde Bern unterstellt.15 Im Rahmen der parlamentarischen Diskussion zur Aufhebung des WerG wurde (ausdrücklich) darauf hingewiesen, dass der Gemeinde Bern in zeitlicher Hinsicht die Möglichkeit zur Überführung der Bestimmung zur Erhaltung des Wohnraums in die Bauordnung gegeben werden müsse.16