"1. Der Bauentscheid des Bauinspektorats der Stadt Bern vom 27. Dezember 2017 sei aufzuheben und das Baugesuch der Beschwerdeführerin vom 29. August 2017 (Abbruch Doppelhaushälfte Nr. F.________ unter Beibehalt des Untergeschosses) sei zu bewilligen. 2. Das Bauinspektorat der Stadt Bern sei aufzufordern, die nötigen baupolizeilichen Massnahmen im Sinne der Ausführungen in III., Ziff. 2.2 nachfolgend zu verfügen."