Der Entscheid der Gemeinde Sigriswil vom 19. November 2018 wird mit folgender Präzisierung von Ziffer 2 Bst. c (Knoten C.________weg/P.________strasse) bestätigt: «Beim Knoten C.________weg/P.________strasse ist die normengerechte Sichtweite von 30 Metern in Richtung Süden unter Anpassung der Umfassungsmauer des Containerstandorts baulich herzustellen, die drei ersten Steinelemente können belassen werden, die restlichen sind gemäss Plan "Einmündung C.________weg in P.________strasse, Sichtraum gem. VSS SN 640 273a" vom 15. Januar 2019 auf eine Sockelhöhe von 28 cm zurückzuschneiden. (…).»