Anders als die Beschwerdeführerin behauptet, ist der Unterschied zwischen der bewilligten und der ausgeführten Fassadengestaltung augenfällig, wurden doch mehrere Fenster massiv grösser gebaut als bewilligt. Mit den angeordneten Massnahmen, die verlangen, dass die fraglichen Fenster mittels Brüstungsfeldern optisch verkleinert werden, kann eine Verbesserung der Fassadengestaltung erzielt werden. Zwar bleiben die Fenster immer noch grösser als ursprüngliche bewilligt. Die angeordneten Massnahmen zielen aber erfolgreich darauf ab, die ursprüngliche bewilligte gestalterisch geschickte Trennung des grossen Baukörpers in zwei Baukörper weitgehend herzustellen.