Insbesondere die mit der ursprünglichen Baubewilligung bewilligten kleinen quadratischen Fenster im mittleren Teil des grossen Mehrfamilienhauses sind entscheidend für die angestrebte Wirkung, dass sich das Bauvorhaben trotz seiner Dimensionen gut ins eher kleinteilig gestaltete historische Ortsbild einpasst. Die vom bewilligten Projekt abweichende Fassadengestaltung erfüllt die Vorgaben bezüglich guter Gesamtwirkung und optimaler Einpassung ins Ortsbild nicht. Die BVE sieht keine Veranlassung, diesbezüglich von den nachvollziehbaren und RA Nr. 110/2018/165 19