d) Im vorinstanzlichen Verfahren haben die KDP und der Berner Heimatschutz sowohl zum ursprünglichen als auch zum geänderten Projekt Stellung genommen. Eine zusätzliche Begutachtung durch die OLK erscheint deshalb nicht als geboten. Die Unterschiede zwischen dem bewilligten und dem ausgeführten Vorhaben lassen sich den Plänen und den Fotos in den Akten ohne weiteres entnehmen. Ein Augenschein ist deshalb nicht nötig. Die entsprechenden Beweisanträge werden abgewiesen.