Es überrasche sehr, dass diese Massnahmen nicht umgesetzt worden seien. Wenn ein Gesamtkonzept ausgearbeitet werde, das dazu führe, dass ein Bauvorhaben nach den Ortsbilderhaltungsvorschriften bewilligungsfähig sei, so sei dieses als solches umzusetzen, da nur so die Vorgaben gewahrt würden. Irgendwelche Versuche, RA Nr. 110/2018/165 18