Gemäss der nachvollziehbaren Auffassung der KDP passen moderne graue Ziegel nicht in den historischen Dorfkern von Sigriswil. Es mag sein, dass es in Sigriswil einzelne Gebäude mit grauen oder anthrazitfarbigen Dächern gibt. Die Vorinstanz räumt im angefochtenen Entscheid denn auch ein, dass sie in letzter Zeit ihre Bewilligungspraxis etwas liberalisiert und vereinzelt graue Dachziegel bewilligt habe. Wie sich den von der Beschwerdeführerin eingereichten Auszügen von Google Earth aber unschwer erkennen lässt, weist die Mehrheit 21 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) 22 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 46