So würden sich die Kosten für die Änderung der Bedachung auf 113'710 Franken belaufen. Abweichungen vom Gesetz bestünden vorliegend nur insofern, als die KDP zum Schluss gekommen sei, dass nur naturrote Ziegel ortsüblich seien, was nachweislich falsch sei. Selbst wenn sich die gewählte Bedachung weniger optimal ins Ortsbild einfügen sollte, wäre die Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften gering.