offensichtlich nicht zu, zumal bereits mehrere Bauten mit gleicher Bedachung bewilligt worden seien, Eine Änderung der Bedachung liege deshalb nicht im öffentlichen Interesse und eine Wiederherstellung könne schon aus diesem Grund nicht verlangt werden. Diese Ausgangslag falle umso mehr ins Gewicht, wenn man berücksichtige, dass trotz fehlenden positiven Auswirkungen durch die Änderungen auf das Ortsbild doch massive Kosten für die Bauherrschaft anfallen würden. So würden sich die Kosten für die Änderung der Bedachung auf 113'710 Franken belaufen.