Diese Voraussetzung ist im vorliegenden Fall erfüllt. Im ursprünglichen Baubewilligungsverfahren wurde die Farbe der Dachziegel geprüft und entschieden. Dabei wurde die Bewilligungsfähigkeit der beantragten anthrazitfarbigen Ziegel aus Gründen des Denkmalschutzes verneint. Bewilligt wurden ortsübliche rote Dachziegel. Zwar können Baugesuche grundsätzlich jederzeit neu gestellt werden mit dem Ziel, eine zunächst abgelehnte Bewilligung doch noch zu erwirken oder eine belastende Bedingung oder Auflage zu beseitigen. Voraussetzung ist aber, dass den RA Nr. 110/2018/165 12