b) Gemäss dem ursprünglichen Baugesuch plante die Beschwerdeführerin ein Dach mit grauen/anthrazitfarbigen Tonziegeln. In ihrem Fachbericht vom 8. Januar 2015 beurteilte die KDP das Vorhaben als vertretbar. Sie beantragte der Leitbehörde, das Vorhaben mit folgender Auflage zu bewilligen: Anstelle der vorgesehenen grauen Ziegel seien in der Kernzone ortstypische rote Ziegel zu verwenden. Gestützt auf diesen Fachbericht erteilte der Regierungsstatthalter von Thun die Gesamtbewilligung mit der entsprechenden Auflage (Ziff. 3.2.2). Die Beschwerdeführerin akzeptierte die Bewilligung samt den damit verbundenen Nebenbestimmungen.