e) An der Herstellung der Verkehrssicherheit am Knoten C.________weg/P.________strasse besteht ein gewichtiges öffentliches Interesse. Die Herabsetzung der Granitstelen auf eine Sockelhöhe von 28 cm ist geeignet und erforderlich, um dieses Ziel zu erreichen. Die Massnahme ist auch ohne weiteres zumutbar, zumal der Containerabstellplatz als solcher belassen werden kann. Die Wiederherstellungsverfügung ist deshalb grundsätzlich zu bestätigen.