Sichtweite beim Knoten C.________weg/P.________strasse idealerweise rund 30 m, mindestens aber 20 m betragen. Wegen des Containerplatzes mit den Granitsteinplatten beträgt sie lediglich 14 m. Die Situation ist deshalb gemäss Fachbericht des OIK I verkehrsgefährdend und muss dringend verbessert werden. Die von der Beschwerdeführerin in Aussicht gestellte Herabsetzung der Granitplatten auf eine Sockelhöhe von 60 cm dürfe die Situation zwar etwas verbessern, genügt aber den Vorgaben der Norm nicht, da die Höhe ab Fahrbahnrand massgeblich ist.