a) Die Beschwerdeführerin macht geltend, sie habe den Containerplatz sowie die dazugehörige Umfassungsmauer entsprechend der Baubewilligung erstellt. Die Elemente seien gemäss den Plänen 1 m bis 1.2 m hoch. Die Vorinstanz vertrete die Auffassung, dass ein Rückbau der Umfassungsmauer auf eine Höhe von 20 cm vorzunehmen sei. Die drei ersten Steinelemente könnten belassen werden. Diese Forderung finde keine Grundlage in 6 Bauinventar online, einsehbar unter , Rubriken «Kultur, Denkmalpflege, Bauinventar, Bauinventar online» 7 www.be.ch/geoportal, Karte "Bauinventar" 8 Baureglement der Einwohnergemeinde Sigriswil vom 22. Juni 1996 (GBR 1996)