4 Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) 5 Vorakten, Register 2 RA Nr. 110/2018/165 7 stehen zudem im Internet zur Verfügung.6 Die Objekte des Bauinventars sind auch im Geoportal, der offiziellen Publikationsplattform des Kantons für Geoinformationen, einsehbar.7 Sowohl dem Plan in den Vorakten als auch dem Plan zum Bauinventar im Geoportal lässt sich der Perimeter der Baugruppe M.________ ohne weiteres entnehmen. Die Bauparzelle befindet sich unverkennbar innerhalb der fraglichen Baugruppe