In Zusammenarbeit mit der kantonalen Denkmalpflege und dem Berner Heimatschutz sei deshalb ein Massnahmenkonzept zur Wahrung der ortsüblichen Baukultur erarbeitet worden. Das nun Gebaute sei nicht rechtmässig im Sinne der geltenden Ortsbilderhaltungsbestimmungen und deshalb nicht bewilligungsfähig. RA Nr. 110/2018/165 5